Stand 10.01.22 :
Liebe Eltern, liebe Schüler und Dozenten und Dozentinnen
Durch die aktuelle Coronaverordnung können Sie nur noch geimpft, genesen oder getestet zum Unterricht erscheinen. Bitte zeigen Sie der jeweiligen Lehrkraft vor Unterrichtsbeginn einen Nachweis. Bitte auch eine FFP2 Maske tragen.
Ausgenommen davon sind Kinder im Vorschulalter und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule bereits aktuell getestet wurden.
Wir wünschen allen eine gesunde und fröhliche Vorweihnachtszeit
Ihr Team der Musikschule Hartig
Neue Verordnung gültig bis 30.05.2021
Liebe Schüler, Eltern und Dozenten
Durch die neue Verordnung wurde im Bereich der außerschulischen Bildung mit § 14a Absatz 6 Nds. Corona-Verordnung eine Testpflicht eingeführt, das bedeutet, dass die Lehrenden und die Teilnehmenden vor Betreten der Einrichtung ein negatives Testergebnis (z.B. eines Testzentrums oder des Arbeitgebers) benötigen, dass nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests können unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Alternativ ist die Bescheinigung einer vollständigen Impfung oder ein Genesennachweis möglich.
Personen, die sich ohnehin zweimal die Woche testen (lassen), können die Dokumentation des Testergebnisses selbst erbringen.
Auszug aus: