AGB

  1. Die Dauer des Musikunterrichtes ergibt sich aus dem bezahlten Zeitraum. Der Unterricht wird einmal pro Woche erteilt.
  2. Während der niedersächsischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
  3. Eltern und  Schüler erkennen an, dass regelmäßige Teilnahme am Unterricht, aufmerksame Mitarbeit, sowie ausreichendes Üben Vorausetzung einer erfolgreichen Zusammenarbeit sind.
  4. Soweit ein Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Kostenerstattung oder Wiederholung des Unterrichtes.
  5. Der durch etwaige Verhinderung eines Lehrers ausgefallende Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt oder vergütet. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils den selben Lehrer besteht nicht.
  6. Bei der Unterrichtsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr, die in zwölf gleichen Teilbeträgen bezahlt wird. Die Teilbeträge sind jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Bankeinzug.
  7. Datenschutz: Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur zu Musikschule Hartig internen Datenverarbeitung verwendet. Durch Ihre Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Daten zu schulischen Zwecken auf Datenträger speichern.
  8. Haftung: Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule zugefügte Schäden.

Laufzeit und Kündigungsfristen:

Einzelunterricht / Gruppe Gitarre 30-45min / Gruppe Keyboard
  1. Die ersten drei Monate nach Vertragsbeginn gelten als honorarpflichtige Probezeit. Ein Unterrichtsaustritt kann innerhalb dieser Frist zu jeder Zeit erfolgen.
  2. Der Vertrag kann vierteljährlich zum Quartalsende von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muß vier Wochen vor Quartalsende bei der Musikschule schriftlich eingegangen sein. Bei einer außerterminlichen Kündigung ist grundsätzlich ein Monatshonorar als Abstand zu zahlen (Kündigungen möglich zum: 31.03.; 30.06.; 30.09.; 31.12.)
  3. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Musikalische Früherziehung
  1. Die ersten vier Unterrichtseinheiten nach Vertragsbeginn gelten als honorarpflichtige Probezeit. Ein Unterrichtsaustritt kann innerhalb dieser Frist zu jeder Zeit erfolgen.
  2. Der Vertrag kann halbjährlich zum Halbjahresende von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muß vier Wochen vor Halbjahresende bei der Musikschule schriftlich eingegangen sein. zahlen (Kündigungen möglich zum: 31.01. & 31.07. eines Jahres)
  3. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Instrumentenkarussell
  1. Die ersten vier Unterrichtseinheiten nach Vertragsbeginn gelten als honorarpflichtige Probezeit. Ein Unterrichtsaustritt kann innerhalb dieser Frist zu jeder Zeit erfolgen.
  2. Der Vertrag kann jährlich (es gilt das Datum des Vertragsbeginn) von beiden Seiten schrifltlich gekündigt werden. Die Kündigung muß 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.
  3. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform