Aktueller Stand: 19.04.2021
Liebe Eltern, liebe Schüler
Laut den aktuellen Verordnungen kann der Einzelunterricht an Musikschulen stattfinden.
Auszug aus der aktuellen Verordnung vom 19.04.2021
§ 14 a
Außerschulische Bildung
(1) 1
Im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen,
Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, ist der Präsenzunterricht sowie in diesem Bereich auch der aufsuchende Unterricht, ausgenommen der Einzelunterricht, die Einzelausbildung, der praktische Fahr- und Flugunterricht und Schulungen in Erster Hilfe nach § 19 FeV, untersagt. ……
file://musikhartig2/Desktop/Coronaverordungen/2021-04-11_Corona-Verordnung_Lesefassung.pdf
09.04.2021
Liebe Schüler, liebe Eltern
Nach den Osterferien bieten wir als private Musikschule noch Präsenzunterricht an. Siehe Verordnung unten. Wie lange dies sein wird ist ungewiss, da im Landkreis Verden die Zahlen steigen und wir heute schon über 100 liegen. Einige der Lehrer möchten vor Ort. unterrichten. Die anderen unterrrichten weiterhin online. Die Dozenten werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bleiben Sie gesund
das Team der Musikschule Hartig
Vor Ort: (Liste unvollständig)
Ruiyang Gong
Frank Schöettl
Philip Andronic
Simon Wallach
Bernd Wohlfahrt
Ralf Jackowski
Olga Kuhlemann
Hauke Schlüter
Svavar Sigurdsson
Karla Schneider (der Unterricht fällt diese Woche aus)
22.03.2021
Liebe Schüler, liebe Eltern
Aktuell bieten wir als Schule wieder/noch Präsenzunterricht an. Einige der Lehrer sind vor Ort. Die meisten unterrrichten weiterhin online bis zu den Osterferien.
mit herzlichem Gruß
das Team der Musikschule Hartig
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-coronabedingten-kontaktbeschrankungen-auf-5-personen-und-anderer-verordnungsregelungen-198645.html
Auszug:
Einzelmusikunterricht
Im Verfahren 13 MN 118/21 begehrte eine Musiklehrerin die Außervollzugsetzung des § 14a Corona-VO, soweit dieser Einzelmusikunterricht untersage. Der 13. Senat hat auch diesem Antrag entsprochen. Zur Begründung hat er im Wesentlichen seine vorausgegangene Entscheidung zur Außervollzugsetzung der Hundetrainings von Hundeschulen (siehe Pressemitteilung Nr. 15 vom 04.03.2021) herangezogen und einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz angenommen. Zwischen dem untersagten Einzelmusikunterricht und den erlaubten Kontakten im privaten Bereich bestünden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten. Sie bestünden weder hinsichtlich einer vom Antragsgegner befürchteten Unterschreitung des Mindestabstandes zwischen Lehrkraft und Einzelschüler noch bezüglich einer seriellen Kontakthäufung der Lehrkraft.
Die Außervollzugsetzungen sind allgemeinverbindlich, d.h. die betroffenen Regelungen sind in Niedersachsen gegenwärtig nicht zu beachten.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Die Beschlüsse werden zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de/) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung der Beschlüsse abzusehen.
Verordnungen der Länder
(Stand 22. März 2021)
https://www.musikschulen.de/aktuelles/corona/wiedereinstieg/index.html
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